Coronavirus - aktuelle Informationen
Letztstand Situation Österreich
Wir freuen uns, dass Sie unser Hotel für Ihren Winterurlaub gewählt haben und möchten Sie für eine nahtlose Einreise über die aktuellen Regelungen informieren:
Einreise:
Ab 16.05.2022 gelten keinerlei Corona-Regeln bei der Einreise nach Österreich. Gesundheitspolizeiliche Einschränkungen (3G und Quarantäne) sind aktuell nur noch bei der Einreise aus Viursvariantengebieten vorgesehen. Aktuell sind keine Länder als Virusvariantengebiete gelistet.
Geplante Maßnahmen ab 01. Juni 2022
Maskenpflicht
- Für 3 Monate keine Maskenpflicht
- Im lebensnotwendigen Handel
- In öffentlichen Verkehrsmitteln
- Maskenpflicht bleibt aufrecht in vulnerablen Settings
- Krankenhäuser
- Altenheime
- Pflegeheime
- Gesundheitsdienstleistungen
- Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen möglich
- Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich
Neue Regelungen ab dem 16. April 2022
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
- öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
- Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
- Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
- Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Grüner Pass:
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung) wurde auf 365 Tage verlängert.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist nur noch in vulnerablen Settings (Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime etc.) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.